Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen. Wenn Sie andere Fragen zu unseren Produkten haben, wenden Sie sich gerne an unser Wissenschaftsteam.

Alle Ärztinnen und Ärzte (auch Mediziner in Ausbildung) und Therapeut:innen mit medizinischer Ausbildung können BIOGENA-Partner werden. Folgende Berufsgruppen werden als BIOGENA Partner akzeptiert: Applied Kinesiology (AK Kinesiologie) (sind immer Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Chiropraktiker:innen in der Schweiz), Biolog:innen, Diätolog:innen, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Ergotherapeuten:innen, Ernährungsberater:innen, Ernährungstrainer:innen, Ernährungswissenschaftler:innen mit Gewerbeschein für eine Praxis mit gesundheitlichem Hintergrund, Hebammen, Heilpraktiker:innen (in Österreich mit Energetiker-Gewerbe tätig), Heilpraktiker:innen in Ausbildung (in Österreich mit Energetiker-Gewerbe tätig), Kinesiolog:innen, FMD-Therapeut:innen, Logopäd:innen, Gewerbliche Heilmasseur:innen, Medizinische Masseur:innen, Osteopath:innen, Pflegehelfer:innen, Physiotherapeuten:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Shiatsu Praktiker:innen und Sportwissenschaftler:innen. Ebenso wie Yogalehrer:innen. Bioresonanz-Therapeut:innen, Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen, Pflegehelfer:innen, Physioenergetiker:innen nach Raphael van Asche und Vitalstoff-Therapeut:innen.

Therapeut:innen müssen einen Ausbildungsnachweis und ggf. einen Gewerbeschein erbringen. Die Daten werden von uns überprüft.

Wenn Sie Interesse daran haben, BIOGENA-Partner zu werden und die beruflichen Voraussetzungen erfüllen, registrieren Sie sich online über das Registrierungsformular. Ihre Daten werden dann bei uns geprüft und Therapeuten werden in einem folgenden Schritt aufgefordert, ihren Ausbildungsnachweis und ggf. einen Gewerbeschein per E-Mail an kontakt@biogena.com nachzureichen. Nach der Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns eine E-Mail zur Freischaltung und können auf alle Informationen im Partner-Bereich zugreifen.