Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen. Wenn Sie andere Fragen zu unseren Produkten haben, wenden Sie sich gerne an unser Wissenschaftsteam.

Wir machen uns sehr viele Gedanken über unsere Produkte. Nicht nur was die Inhaltsstoffe betrifft, sondern auch wie wir sie „verpacken“ können. In der Regel werden ungefärbte pflanzliche Kapselhüllen aus Hydroxypropylmethylcellulose, die sogenannten Vcaps® Plus eingesetzt. Diese Kapselhüllen lösen sich im Magen-Darm-Trakt zügig auf und die Inhaltsstoffe stehen zur Aufnahme in den Körper schnell zur Verfügung. Für Spezialprodukte, bei denen eine sichere Magenpassage notwendig ist, also bei Präparaten mit Bakterienkulturen oder mit proteolytischen Enzymen, setzen wir eine spezielle Kapselhülle ein, die sogenannten DRcaps® (Delayed release-Kapseln). Auch sie bestehen aus Cellulose, lösen sich aber erst nach einiger Zeit auf (Tests zeigen nach ca. 45 Minuten). Deshalb erfolgt die Freisetzung des Kapselinhalts erst im Darm, wo die Bakterienkulturen und die proteolytischen Enzyme dann nicht mehr der für sie schädlichen Magensäure ausgesetzt sind. Vcaps® Plus und DRcaps® sind vegan und haben ein Halal- sowie ein Kosher-Zertifikat. Bei Kapseln mit flüssiger Füllung, wie beispielsweise Omega-3-Fischöl-Konzentraten, verwenden wir eine Kapselhülle aus Fischgelatine. Diese Kapselhüllen sind frei von Schwein oder Rind und können weltweit verwendet werden. Bei einigen Produkten mit pflanzlichen Ölen setzen wir eine ungefärbte transparente Kapselhülle aus modifizierter Stärke ein. Um welche Kapselhülle es sich bei Ihrem Produkt handelt, sehen Sie in der Zutatenliste.

Über 80 % der Biogena-Produkte sind für Veganer geeignet. Ob ein Produkt für Vegetarier oder Veganer geeignet ist, ist für Sie deutlich am Etikett und in der Produktbeschreibung anhand von Kennzeichnungen ersichtlich.

Als „vegan“ bzw. „für Veganer geeignet“ bezeichnet Biogena alle Produkte, die keine Rohstoffe enthalten, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind. Zudem wurde auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen auf Zutaten mit tierischem Ursprung verzichtet. Lediglich die Synthese von Mikronährstoffen durch Bakterien oder Hefen kann durch diese Bezeichnung nicht ausgeschlossen werden.

Als „vegetarisch“ bzw. „für Vegetarier geeignet“ bezeichnet Biogena Produkte, die der Definition für „vegan“ entsprechen, bei deren Produktion jedoch zusätzlich die folgenden Erzeugnisse lebender Tiere zugesetzt oder verwendet worden sein können: Milch, Kolostrum, Farmgeflügeleier, Bienenhonig, Bienenwachs, Propolis, Wollfett/Lanolin aus von lebenden Schafen gewonnener Wolle. Ebenso können deren Bestandteile oder daraus gewonnene Erzeugnisse bei der Produktion zugesetzt oder verwendet worden sein.

Weitere Informationen können Sie gerne über [email protected] anfordern.

Am besten erzählen Sie Ihrem Arzt von Biogena-Präparaten und bitten ihn um eine Empfehlung. Ihr Arzt kann sich bei uns jederzeit zusätzliche Informationen über die Biogena-Präparate besorgen.

Biogena-Kapseln wurden nicht zum Öffnen und direkten Verzehren des enthaltenen Wirkstoffpulvers konzipiert. Wenn möglich sollten sie daher, wie vorgesehen, in Kapselform eingenommen werden. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Schluckschwierigkeiten, können unsere Pulver-Präparate jedoch durch Auseinanderziehen der beiden Kapselhälften geöffnet werden. Das Wirkstoffpulver kann in Wasser, stilles Mineralwasser oder Kräutertee eingerührt werden und sollte rasch getrunken werden. Zum Einrühren nicht geeignet sind Schwarztee, Kaffee, Cola oder Fruchtsäfte, da sie die Wirkstoffaufnahme in den Körper beeinträchtigen können. Das Öffnen der Kapseln ist jedoch nicht bei allen Biogena-Präparaten möglich. Nicht geöffnet werden sollten Enzympräparate (DigestioCym® 200 vegetarisch, BromeZym® Zink 10, ConfiZym® und DoloZym® forte Gold, LactroZym® und DAOZym®) und Probiotika (Omni Lactis® 20 Gold und Omni Lactis® 20 Pur Gold). Auch bei Eisenpräparaten (Ferrogena® 10, QuattroFerrin® 21, SmartFerrin® B12, MoFerrin® 21 und Eisen & Vitamin C) ist das Öffnen nicht empfohlen, da es zu Zahnverfärbungen kommen kann.

Unsere Produkte enthalten keine zugesetzte Fructose und sind großteils auch fructosefrei. Präparate, die Pflanzenextrakte beinhalten, enthalten geringe Mengen an natürlich vorkommender Fructose (im Milligramm-Bereich). Da eine Fructose-Malabsorption in der Regel erst bei der Zufuhr von Fructose im Gramm-Bereich zu tragen kommt, werden kleine Mengen Fructose von den Betroffenen in der Regel meist ohne weiteres vertragen.

Bei Biogena stehen Qualität und Sicherheit an erster Stelle. So werden alle neu entwickelten Präparate einem Stresstest unterzogen. Sie werden über mehrere Monate hinweg bei hohen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit gelagert. Nur Präparate die u.a. diese Prüfung bestehen werden in das Biogena Sortiment aufgenommen.

Die Biogena Kapseln enthalten hochwertige Inhaltsstoffe - der kurzfristige Transport bzw. Lagerung (im Außenkarton) bei Hitze ist keine Beeinträchtigung und beeinflusst die Haltbarkeit und Qualität nicht.

Laut Lagerungshinweis (ersichtlich am Etikett) sollte das Produkt nach Ankunft am Zielort bei normaler Raumtemperatur trocken und lichtgeschützt gelagert und vor Wärme geschützt werden.

Die Marke Biogena gibt es länger als die EU-Bio-Verordnung. Das „Bio“ in Biogena stammt aus dem Altgriechischen „βíος“ (Bios) und bedeutet Leben. Mit Bios lässt sich der Bogen zu unserer Mission spannen, die Gesundheit und das Leben der Menschen zu verbessern. Zurück zur EU-Bio-Verordnung. Wenn ein Produkt Vitamine oder Mineralstoffe enthält, wie das bei fast allen unseren Produkten der Fall ist, dürfen wir es per Gesetz nicht als „Bio“-Produkt bezeichnen. Selbst wenn einige der Zutaten aus biologischem Anbau stammen. Die Bio-Verordnung erlaubt uns unseren Namen Biogena auch nur zu verwenden, wenn wir den Zusatz „Kein Bio-Produkt gemäß VO 834/2007“ auf das Etikett schreiben.

Unsere Algenpräparate „Spirulina 400“, „ChlorellaPur“, „Chlorella Pur C plus“ sowie unsere Omega 3-Präparate enthalten nur sehr geringe Mengen an Jod (max. 1,6 µg Jod pro Kapsel) und können deshalb auch bei jodarmer Ernährung verwendet werden. Im Vergleich dazu empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung gesunden Menschen zwischen 13 und 51 Jahren eine tägliche Aufnahme von 200 µg Jod. Ab 51 Jahren werden 180 µg Jod täglich empfohlen.

Der Arzt entscheidet individuell über die Verzehrsempfehlung und berücksichtigt dabei alle wichtigen Parameter (wie z.B. Ihr Alter, Ihr Gewicht, Ihren Nährstoffstatus).

Wir bitten Sie um Ihr geschätztes Verständnis, wenn ab und an bestimmte Biogena Präparate nicht verfügbar sind. Denn wir Biogenas sind radikale Qualitätsfanatiker und um diesen Anspruch gerecht zu werden, beziehen und verarbeiten wir nur die besten am Markt erhältlichen Rohstoffe. Das bedeutet, dass wir auch in einer Abhängigkeit gegenüber unseren Rohstofflieferanten sind. Denn der höchste Qualitätsanspruch hat - wie auch überall anders - einen limitierenden Faktor.

Der Qualitätsanspruch allein reicht für uns jedoch nicht aus: Die Rohstoff- und Lebensmittelsicherheit ist mindestens ebenso wichtig für uns. Deswegen lassen wir jede Charge zusätzlich vom LEFO Institut für Lebensmittel und Umwelt (www.lefo.de) kontrollieren, bevor wir das Produkt final in Verkehr bringen. So kann auch dieser Prozess teilweise zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen führen, um unserem Anspruch von maximaler Qualität im Reinsubstanzenprinzip zu entsprechen.

Wir sind der Meinung, dass Orthomolekularmedizin in die Hände von Fachleuten gehört und möchten deshalb, dass Sie Ihre Mikronährstoffstrategie mit einem Fachmann abklären, bevor Sie Biogena-Präparate im Sinne Ihrer Gesundheit kaufen.

Wir investieren in die Produktqualität und verzichten weitestgehend auf Werbung. Oft bezahlen Sie beim Kauf eines Produktes bis zu 40 % Werbekosten. Bei Biogena zahlen Sie in erster Linie für die Qualität der Inhaltsstoffe – große Werbebudgets überlassen wir den anderen – wir setzen auf Weiterempfehlung!

Unter „Reinsubstanzenprinzip“ verstehen wir bei Biogena den Verzicht auf technologische Hilfsstoffe, die bei der vollautomatischen Herstellung von Kapseln, Tabletten und Dragees verwendet werden (z.B. Trennstoffe) sowie Hilfsstoffe, die aus Gründen der Optik oder des Geschmacks eingesetzt werden (künstliche Aromen, Farbstoffe, Überzugstoffe etc.). Durch ein halbautomatisches Herstellungsverfahren können wir diese Substanzen vermeiden, die in marktüblichen Produkten oft einen höheren Anteil haben als die tatsächlichen Wirkstoffe. Hilfsstoffe müssen bei Nahrungsergänzungsmitteln in der Zutatenliste deklariert werden, bei Medikamenten finden sie diese Stoffe in der Rubrik: Sonstige Bestandteile. Hier kann sich der kundige Verbraucher gut informieren. Was nun die einzelnen Zutaten betrifft, so achten wir bei der Rohstoffauswahl ebenfalls auf Trägerstofffreiheit. Wo dies nicht möglich ist, verwenden wir natürliche Nahrungsbestandteile wie Maltodextrin, Cellulosepulver oder Calciumcarbonat. Der Großteil unserer Zutaten wird extra trägerstofffrei für uns produziert (z.B. unsere Enzyme oder unsere Probiotika: bei anderen Herstellern enthalten diese Zutaten teilweise Laktose als Trägerstoff – die für uns produzierten Chargen sind dagegen explizit trägerstofffrei).

Wir verwenden folgende Angaben auf unseren Etiketten, Beipackzetteln und Produktinformationen: 1) Nüchtern / außerhalb von den Mahlzeiten: Nehmen Sie die Kapseln 30-60 Minuten vor der Mahlzeit oder frühestens 2 Stunden nach der Mahlzeit ein. 2) Vor dem Essen: Nehmen Sie die Kapseln ungefähr 30 Minuten vor der Mahlzeit ein. 3) Zum Essen: Nehmen Sie die Kapseln während der Mahlzeit ein. 4) Nach dem Essen: Dieser Einnahmehinweis ist ungenau und kann unterschiedlich gemeint sein, deswegen werden in den meisten Packungsbeilagen genaue Zeitangaben gemacht (z.B. 1 Stunde nach dem Essen).

Biogena bietet Lactobakterien in Pulver- (z.B. Junior Omni Lactis® 6) und in Kapselform (Omni Lactis® 20 Caps). Um eine ideale Zufuhr an Lebendbakterien zu erzielen, sollten bei unseren Pulver- und Kapselprodukten die unterschiedlichen Empfehlungen beachtet werden. Für das Kapselprodukt „Omni Lactis® 20 Caps“ werden Cellulose-Kapseln (DRcaps®) verwendet, die durch ihre spezielle technologische Verarbeitung vor dem sauren, keimtötenden pH-Wert im Magen schützen und sich erst im Darm auflösen. „Omni Lactis® 20 Caps“ sollten idealerweise nüchtern mit viel Flüssigkeit eingenommen werden, wobei lauwarmes Wasser ideal ist. Das Pulverprodukt „Junior Omni Lactis® 6“ sollte in lauwarmes Wasser eingerührt werden. Nach 10 bis 15 Minuten Einwirkzeit, in der die Bakterien aktiviert werden und sich zu vermehren beginnen, sollte das Gemisch umgerührt und zügig getrunken werden. „Junior Omni Lactis® 6“ sollte idealerweise nüchtern eingenommen werden, um die Kontaktzeit mit der Magensäure zu verkürzen und dadurch die Überlebensrate der Mikroorganismen zu erhöhen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen nur Produktinformationen geben können, und bitten Sie, sich für Therapieempfehlungen an Ihren Arzt zu wenden.

Biogena kooperiert mit renommierten Ärzten und Therapeuten weit umher. Bei ihnen sind Sie in besten Händen. Zudem erhalten Sie unsere Produkte in den zahlreichen Biogena-Stores in Wien, Graz, Salzburg, Linz, Klagenfurt, Natternbach, Freilassing, München, Frankfurt und Hamburg sowie über unseren Webshop auf www.biogena.com.

BIOGENA Präparate werden sorgfältig in unserer eigenen Produktion, der BIOGENA Good Health World (Salzburg, Österreich) in einmaligem Manufakturstandard hergestellt. Wir sind zertifiziert nach ISO 22.000:2018 sowie GMP – Good Manufacturing Practice und besitzen eine BIO-, Halal-, und Kosher-Zertifizierung. Die qualitätsgeprüften Rohstoffe kommen von Premium-Markenrohstoff-Herstellern - direkt bezogen von den Weltmarktführern.

Der Einsatz von erstklassigen Rohstoffen ist bei Biogena ein Muss, denn aus mittelmäßigen oder gar zweifelhaften Materialien kann niemals ein Spitzenprodukt entstehen. Die verwendeten Zutaten werden streng nach Qualitäts- und Reinheitskriterien, nach Nachhaltigkeit und wissenschaftlicher Dokumentation ausgewählt. Sie stammen von zertifizierten Lieferanten aus aller Welt und liegen in gut bioverfügbaren Verbindungen vor. Biogena-Präparate, die Markenrohstoffe enthalten, tragen in der Regel das Logo des Markenrohstoffes auf ihrem Etikett. Das hat den Vorteil für den Kunden, dass er auf der Website des Rohstoffherstellers weitere Informationen über dessen Qualität, Herstellung und mögliche Studien einholen kann.

Für alle Eisenpräparate gilt: Nie mit Milch- oder Milchprodukten einnehmen. Auch sollte die gemeinsame Einnahme mit Schwarz- oder Grüntee vermieden werden, da diese das Eisen binden können und somit die Aufnahme beeinträchtigen. Immer noch gilt, dass Orangensaft dank des enthaltenen Vitamin C die Eisenaufnahme erhöhen kann. Prinzipiell ist es bei allen Nahrungsergänzungsmitteln ratsam, die Einnahmeempfehlung des Präparates zu berücksichtigen ­­­– so kann nichts schiefgehen.